RECHTSANWALT KARSTEN HINZ

Hono­rar

Die Ver­gü­tung rich­tet sich nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG). Die Gebüh­ren­hö­he bestimmt sich einer­seits nach dem Gebüh­ren­streit­wert und ande­rer­seits nach der jewei­li­gen Num­mer im Vergütungsverzeichnis.

In bestimm­ten Fäl­len rei­chen die gesetz­li­chen Gebüh­ren nicht aus, um den Auf­wand für eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Arbeit abzu­de­cken. In die­sen Fäl­len schlie­ßen wir eine indi­vi­du­el­le Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung, mit wel­cher das Hono­rar pau­schal oder nach der Berech­nung eines Stun­den­sat­zes fest­ge­legt wird.

Die Kor­re­spon­denz mit Ihrer Recht­schutz­ver­si­che­rung über­neh­men wir.

Selbst­ver­ständ­lich wer­den Sie auch als Bedürf­ti­ge bera­ten und ver­tre­ten, wenn Sie für die Ver­fol­gung Ihrer Rech­te Pro­zess­kos­ten­hil­fe, Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe oder (außer­ge­richt­lich) Bera­tungs­hil­fe in Anspruch nehmen.

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For­mu­la­re & Anträge

Bera­tungs­hil­fe

Antrag auf Bewil­li­gung von Beratungshilfe

Hin­weis­blatt

Hin­weis­blatt zum Antrag auf Beratungshilfe

Erklä­rung

Erklä­rung über die per­sön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se bei Pro­zess- oder Verfahrenskostenhilfe

Hin­weis­blatt

Hin­weis­blatt zum Vor­druck für die Erklä­rung über die per­sön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se bei Verfahrenskostenhilfe

Hin­weis­blatt

Hin­weis­blatt zum For­mu­lar für die Erklä­rung über die per­sön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se bei Pro­zess- oder Verfahrenskostenhilfe

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